Teilnahmebedingungen PEUKA®-Partnerprogramm

Stand: 01.01.2025

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Werbung von neuen Kunden mit Parkplätzen (nachstehend: „Neukunden“) bei der Peuka GmbH (nachstehend: „Peuka“) durch bestehende Kunden von Peuka (nachstehend: „Bestandskunden“) über die Applikation (nachstehend: „PEUKA®-Partnerprogramm“).

1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Neukunde und Bestandskunde müssen verschiedene entweder eine natürliche und volljährige oder juristische Personen sein.

Der Bestandskunde ist jeder Kunde, der den Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen und sich mind. einmal eingeloggt hat. Neukunde ist jeder Kunde, der den Anmeldeprozess nicht vollständig abgeschlossen hat.

Die Kundenbeziehung des Bestandskunden mit Peuka muss bis zum Erhalt des Bonus bestehen.

2. Bonusbedingungen

Für die Werbung neuer Parkplätze eines Neukunden erhält der Bestandskunde einen Bonus (nachstehend: „Bonusberechtigte“). Der Bonus stellt eine Umsatzbeteiligung des Neukunden dar und besteht für den Bonusberechtigten in einer Geldzahlung. Der Bonusberechtigte wird am Parkumsatz (bei Vermietung) auf den Parkplätzen des Neukunden mit 20% beteiligt. Der Bonus oder die einzelnen Stückelungen des Bonus sind pro Neukunde auf 2,50 Euro pro Stellplatz begrenzt. Ein Parkplatz kann aus mehreren Stellplätzen bestehen.

Ein Bestandskunde wirbt Parkplätze eines Neukunden, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Bestandskunde meldet sich per Telefon, Mail oder persönlich bei uns und nennt uns die Adresse der Parkplätze sowie den Namen des Eigentümers. Dieser muss gemäß DSGVO der Weitergabe der Daten zustimmen.

  • Wir nehmen Verbindung mit dem Eigentümer auf und verifizieren die Daten.

  • Sobald der Eigentümer sein "OK" gibt, werden wir mit ihm seine Parkplätze ins Angebot bringen. Wenn der Neukunde nun Parkumssatz verzeichnet, profitiert der Bestandskunde.

Der Bonus in einer Geldzahlung wird dem Bonusberechtigten jeweils bei erfolgreich abgerechnetem Parkumsatz auf dem Parkplatz des Neukunden im Peuka-Account des Bonusberechtigten gutgeschrieben.

3. Einschränkungen

Von den Bonusbedingungen ausgeschlossen sind Buchungen, auf die ein Rabattcode angewendet wurde. Ein neuer Stellplatz kann immer nur einmal geworben werden. Eine doppelte Einwerbung des Bonus (durch eine zweite Person) ist ausgeschlossen.

4. Keine rechtliche Bindung; jederzeitige Änderung der Sonderbedingungen

Mit dem PEUKA®-Partnerprogramm geht keine rechtlich bindende Verpflichtung der Peuka einher.

Peuka behält sich vor, das PEUKA®-Partnerprogramm jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.

Die Änderung oder Beendigung des PEUKA®-Partnerprogramm wird in der App und auf der Website verlautbart und tritt mit Verlautbarung in Kraft.

Peuka wird nach eigenem Ermessen auch einzelne Kunden von der Kundenwerbeaktion ausschließen, wenn diese missbräuchlich oder betrügerisch vorgehen oder gegen die Bedingungen oder Einschränkungen des PEUKA®-Partnerprogramms verstoßen. Eine Begründung des Ausschlusses durch die Peuka ist nicht erforderlich.

Der Bonus ist steuerfrei, wenn Ihre sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EstG (einschließlich dieses Bonus) weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Die persönlichen Auswirkungen in der Steuererklärung stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab.