Allgemeine Nutzungsbedingungen PEUKA
Stand: 03.01.2024
§ 1 Anwendungsbereich, Vertragsschluss/Anmeldung, Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
(1) Peuka GmbH, v.d.d. GF Malte Wussow, Christopher Gruber, Schauenburgerstraße 116, 24118 Kiel, Deutschland, E-Mail: info@peuka.com (im Folgenden: „PEUKA“) ist die Entwicklerin und Betreiberin einer Parkplatz-Plattform, die in Form einer App (im Folgenden: „PEUKA App“ oder „App“), die unter www.peuka.com und in den verfügbaren Stores für mobile Applikationen (nachfolgend „App-Stores“) heruntergeladen sowie über verschiedene Schnittstellen genutzt werden kann. Die PEUKA App bietet Dir (nachfolgend „Nutzer“, „Mieter“ bzw. „Vermieter“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, unsere Parkplatz-Plattform zur Ver- bzw. Anmietung von Parkplätzen gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen PEUKA und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die Nutzung der PEUKA App und die darin enthaltenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von PEUKA schriftlich bestätigt werden. Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn PEUKA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Vor dem Download der PEUKA App bist Du verpflichtet, Dich mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich einverstanden zu erklären und Dich bei PEUKA zu registrieren.
(4) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung des Nutzers durch PEUKA („Registrierung“) zustande. PEUKA kann die Bestätigung der Anmeldung auch durch Freischaltung des jeweiligen Angebots erklären. PEUKA behält sich das Recht vor, Registrierungen nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen; Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Auch behält sich PEUKA vor, bei der Registrierung oder Nutzung der PEUKA-App sowie bei der Auszahlung von Mieteinnahmen weitere Angaben sowie Nachweise zum Zwecke der Überprüfung der Angaben der Nutzer zu verlangen (z.B. Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins oder der Adressnachweise in Form der Vorlage eines Mietvertrages oder einer behördlichen Meldebescheinigung).
(5) Ein Vertragsschluss ist nur möglich, wenn der Nutzer unbeschränkt geschäftsfähig ist oder mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters handelt. In jedem Fall muss er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(6) PEUKA ist zu einer Änderung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen berechtigt, sofern der Nutzer der Änderung zustimmt. Für die Fortsetzung der Nutzung der PEUKA App sowie der Parkplatz-Plattform ist eine Akzeptanz der im Nutzungszeitpunkt gültigen Nutzungsbedingungen erforderlich.
§ 2 Leistungen von PEUKA, Ausschluss der Nutzung, Leistungsumfang
(1) Die PEUKA App beinhaltet eine Plattform, die Verbrauchern und Unternehmern das kurzfristige (unter einem Monat) und das langfristige (länger als einen Monat) Vermieten und Mieten von Parkplätzen, Einfahrten und Parkmöglichkeiten sonstiger Art, sowie das Vermieten und Mieten von Stellplätzen, Unterstellplätzen, Winterlagerplätzen, etc. für Wohnmobile, Autos, Oldtimer, Cabrios, Motorräder, Boote, etc. ermöglicht. Die PEUKA App verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen, sowie Abwicklung von Zahlungen.
(2) PEUKA selbst bietet keine Parkplätze, Stellplätze oder sonstige Plätze zur kostenpflichtigen Vermietung an, sondern stellt über ihre Parkplatz-Plattform lediglich einen Marktplatz zur Verfügung, auf dem sich Mieter und Vermieter finden und Verträge abschließen können. PEUKA wird zu keinem Zeitpunkt Partei eines Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung, die zwischen den Nutzern geschlossen werden. Die Nutzer sind für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Vertragsschlusses über die PEUKA App selbst verantwortlich. Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Kundenkonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
(3) Die Leistungen von PEUKA bestehen ua in: (a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der PEUKA App nach Registrierung des Nutzers; (b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen über die PEUKA App durch von den Nutzern initiierte Angebote; (c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien.
(4) PEUKA gewährleistet eine Verfügbarkeit seines Online-Angebots von 98,5 % im Jahresmittel, wobei erforderliche Wartungsarbeiten hiervon eingeschlossen sind. Nicht eingerechnet werden von PEUKA nicht zu vertretende Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt, von technischen Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht von PEUKA zu vertretenden Gründen. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und stehen die PEUKA App bzw. unsere Webseite deshalb nicht zur Verfügung, werden wir Dich als Nutzer hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
§ 3 Vermietung von Parkplätzen
(1) Als Vermieter musst Du die genaue Adresse und die gewünschte Parkgebühr (pro 24 Stunden bzw. für Langzeitplätze pro Monat) angeben sowie den Zeitraum angeben, zu dem dein(e) Parkplatz / Parkplätze auf der Parkplatz-Plattform von PEUKA zur Vermietung angeboten werden sollen. PEUKA errechnet bei Buchung eines Mieters automatisch deine Parkgebühr auf die gebuchte Zeit des Mieters um. Der Vermieter ist berechtigt, die Parkgebühren jederzeit, stets aber nur für die Zukunft zu ändern. Eine Änderung des Preises hat keinen Einfluss auf die Gebühren der zuvor bereits abgeschlossenen Mietverträge.
(2) Für die konkrete Vermietung musst Du zudem Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (Datum, Zeitraum) deines Parkplatzes / deiner Parkplätze machen. Ein Anlegen von Verfügbarkeiten ist lediglich für einen bestimmten Zeitraum im Voraus möglich (derzeit: 6 Monate im Voraus) oder die von Dir eingetragenen Verfügbarkeiten werden den Mietern erst ab einem bestimmten Zeitraum im Voraus angezeigt.
(3) Das Einstellen einer Verfügbarkeit durch Dich als Vermieter stellt – es sei denn etwas anderes wird vereinbart – ein verbindliches Angebot gegenüber den anderen Nutzern auf Abschluss eines Mietvertrages über den Parkplatz dar. Bis zur konkreten Buchung kannst Du das Angebot jedoch jederzeit ändern oder entfernen. Der Mieter nimmt Dein Angebot durch Betätigung des Buchungsvorgangs verbindlich an. Sobald ein Mieter den Parkplatz innerhalb der von Dir angegebenen Verfügbarkeiten gebucht hat, kannst Du das Angebot nicht mehr zurückziehen. In Ausnahmefällen kannst Du uns aber unter service@peuka.com kontaktieren und wir versuchen gemeinsam mit dem Mieter eine Lösung für Dich zu finden. Bitte beachte jedoch, dass Du keinen Anspruch auf Stornierung des Parkplatzes nach der Buchung hast.
(4) In Ausnahmefällen sind für Dich als Vermieter bei Langzeitplätzen vorbereitende Maßnahmen für den Parkvorgang erforderlich (z.B. Öffnen von Toren, Schlüsselübergabe etc.). Dieses kannst Du bei Anlage deines Parkplatzes in der entsprechenden Parkplatzbeschreibung kenntlich machen. Nach Buchung deines Parkplatzes durch einen Mieter, kann dieser über die Parkplatz-Plattform von PEUKA Kontakt mit Dir aufnehmen sowie du Kontakt zu dem Mieter aufnehmen kannst. Alle für den Parkvorgang nötigen Details sind dann mit dem Mieter zu besprechen.
(5) Als Vermieter kannst du deinen Platz neben KFZ z.B. auch für Wohnmobile, Motorräder oder Boote anbieten und natürlich auch angeben, wenn eine vorhandene Ladestation (z.B. für E-Fahrzeuge) während der Mietzeit genutzt werden kann. In deiner Buchungsanzeige kannst du auswählen, für welche Art von Gefährt dein Platz geeignet ist und angeboten werden soll. Der Mieter ist bei der Buchung ebenfalls verpflichtet anzugeben, mit welcher Art von Gefährt er die Buchung vornimmt.
(6) Der registrierte Nutzer kann unter bestimmten Bedingungen einen von ihm gebuchten und von Dir angebotenen Parkplatz stornieren unter Erstattung der von dir erhaltenen Mietgebühr; Einzelheiten hierzu findest du in § 4 dieser Nutzungsbedingungen.
(7) Du als Vermieter versicherst, dass du voll über den angebotenen Parkplatz / die angebotenen Parkplätze sowie etwaige Lademöglichkeiten verfügen kannst und bestätigst und gewährleistest, dass die von Dir eingestellten Angebote und das Buchen derselben keine Vereinbarungen verletzen, die Du mit Dritten geschlossen hast, insbesondere Du zur Untervermietung berechtigt bist.
(8) Du als Vermieter hast in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass die zu vermietende Fläche als Parkmöglichkeit geeignet ist. Du musst mit einer jederzeitigen, kurzfristigen Vermietung innerhalb der von Dir eingestellten Verfügbarkeiten rechnen und sicherstellen, dass der Parkplatz entsprechend der Beschreibung zugänglich ist.
(9) Soweit Du als Vermieter als Unternehmer handelst, bist Du insbesondere verpflichtet, Nutzer, die Verbraucher sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Verbraucher zu erteilen, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren. PEUKA übernimmt dies nicht für dich.
(10) Das erfolgreiche Zustandekommen eines Mietvertrages wird Dir über die PEUKA App bzw., soweit der Mietvertrag über die Website geschlossen wird, per E-Mail bestätigt.
(11) Die PEUKA-App stellt jedem Nutzer die Belege für einzelne Buchungsvorgänge zur Verfügung. Diese sind eine Serviceleistung von PEUKA und nicht rechtlich bindend. Möglicherweise musst Du Deine Mieteinnahmen versteuern - bitte kontaktiere daher zu allen Steuerfragen einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
§ 4 Anmietung von Parkplätzen; Pauschalierter Schadensersatz bei Überziehung der Parkzeit; Stornierung
(1) Innerhalb der PEUKA App oder der Webseite kannst Du nach Parkplätzen in Deiner Nähe oder einer bestimmten Gegend spontan oder bereits im Voraus suchen und diese dann auch buchen; die angegebenen Preise (Mietgebühren) sind Brutto-Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und werden ggf. von PEUKA gerundet (d.h. bei Kurzzeitplätzen gibt der Vermieter den Preis pro 24h an, wir zeigen Dir als Kunden einen Preis pro Stunde, welcher entsprechend auf Cent gerundet ist). Indem Du einen Parkplatz auswählst, das Kfz-Kennzeichen des Autos, mit dem Du parken möchtest und den gewünschten Parkzeitraum angibst und dann auf den Button „Jetzt kostenpflichtig mieten“ klickst, gibst Du eine verbindliche Erklärung ab und ein Mietvertrag zwischen Dir und dem jeweiligen Vermieter kommt zustande ( nachfolgend „Buchung“). Alternativ bietet PEUKA auch die Möglichkeit neben Kfz z.B. Stellflächen für Wohnmobile, Motorräder, oder Boote auf den dafür von Nutzern gesondert angebotenen Flächen zu buchen. Der Vermieter kennzeichnet seine Parkplätze dann entsprechend. Der Mieter kann bei der Buchung angeben, welche Art von Gefährt er abstellen möchte.
(2) Sofern ein Parkvorgang vorbereitende Maßnahmen entsprechend der Parkplatzbeschreibung voraussetzt, kontaktiere bitte nach Buchung über die PEUKA App umgehend den Vermieter und sprich etwaige Details mit ihm ab.
(3) Sofern der Vermieter weitere eigene AGB vorsieht, musst Du als Mieter auch diese im Rahmen des Buchungsprozesses akzeptieren. Hierauf wirst Du als Mieter ausdrücklich hingewiesen.
(4) Im Buchungsvorgang wirst du zur Zahlungsabwicklung weitergeleitet, sodass du die mit dem Vermieter vereinbarte Mietgebühr des Parkplatzes zahlen kannst. PEUKA bestätigt dir die erfolgreiche Buchung eines Parkplatzes in der App. Die Zahlungsabwicklung erfolgt unter Einbindung des Zahlungsdienstleisters MANGOPAY SA, dessen allgemeine Nutzungsbedingungen (https://www.mangopay.com/terms/MANGOPAY_Terms-DE.pdf) von den Nutzern zu akzeptieren sind.
(5) Jeder Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug vor Ablauf der gebuchten Parkzeit wieder von dem gebuchten Parkplatz entfernt wird. Im Falle von Parkzeitüberschreitungen können Nutzer von der weiteren Nutzung der Parkplatzvermittlung gesperrt werden. Außerdem kann der Vermieter von dem Mieter für jede angefangene Stunde der Überschreitung den 6-fachen vereinbarten Preis je Stunde, mindestens jedoch 15,00 Euro, zuzüglich einmalig 0,29 Euro, bei Zahlungsverzug zzgl. Mahngebühr, verlangen. Die hieraus abzuführende Bearbeitungsgebühr für die Einbindung von PEUKA beträgt 3,89 Euro. Die Parkzeitüberschreitung ist gegenüber PEUKA mittels einer Fotoaufnahme des überparkenden Fahrzeugs zu belegen, auf der das Kennzeichen deutlich erkennbar ist. Die Meldung der Parkzeitüberschreitung erfolgt direkt über die PEUKA App. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass dem Vermieter infolge des Überschreitens der vereinbarten Parkzeit kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Ausgenommen von der Schadenersatzpflicht sind unverschuldet überschrittene Parkzeiten; der Nachweis fehlenden Verschuldens obliegt dem Mieter. Ein etwaig bestehendes Recht des Vermieters, das die Parkzeit überschreitende Fahrzeug abschleppen zu lassen, bleibt von diesem Absatz 5 unberührt.
(6) Unter Nutzung der PEUKA App / Parkplattplattform unter www.peuka.com bist Du berechtigt, den Verzicht auf die Nutzung des gebuchten Parkplatzes zu erklären (nachfolgend: "Stornierung"), wodurch die Nutzungserlaubnis für den gebuchten Stellplatz erlischt. Im Falle einer Stornierung vor Beginn des Mietzeitraumes wird Dir die Mietgebühr in Abhängigkeit vom Stornierungzeitpunkt ganz oder teilweise wie folgt erstattet:
(a) Bei Stornierungen mindestens vier Wochen vor Mietbeginn wird die gesamte Mietgebühr mit Ausnahme von 29 Cent erstattet;
(b) Bei Stornierungen mindestens eine Woche vor Mietbeginn werden 75% der Mietgebühr erstattet;
(c) Bei Stornierungen, die mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, werden 50% der Mietgebühr erstattet;
(d) Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, werden 25% der Mietgebühr erstattet. Stornierungen ab Mietbeginn führen nicht zu einer Erstattung.
Die Fristen sind abhängig von der Uhrzeit des Mietbeginns und der erfolgten Stornierung, so dass z.B. bei einem vereinbarten Mietbeginn um 9.00 Uhr des 30.10. eines Jahres die Wochenfrist des Buchstaben (b) am 23.10. desselben Jahres nur bis 9.00 Uhr eingehalten werden kann und Stornierungen ab 9.01 Uhr unter Buchstabe (c) fallen.
(7) Sollten Dir zur Durchführung der Miete z.B. Schlüssel oder Zugangskarten etc. übergeben worden sein, bist Du verpflichtet, diese zurückzugeben. Wo und wie Du die Schlüssel etc. zurückgeben kannst, wird Dir in der jeweiligen Anzeige des konkreten Parkplatzes detailliert beschrieben.
(8) Als Mieter bist Du verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Wenn der Parkplatz vom Vermieter nicht für andere Fahrzeuge freigegeben wurde, darfst du nur PKW mit gültiger Straßenzulassung dort abstellen; insbesondere gilt, dass Du auf Kurzzeitparkplätzen nur angemeldete PKW mit gültiger Straßenzulassung abstellen kannst, auf Langzeitparkplätzen kannst Du mit Einwilligung des Vermieters auch abgemeldete PKW oder aktuell nicht zugelassene PKW mit Saisonkennzeichen abstellen. Bitte achte auf die Beschreibung des Vermieters. Du bist ferner verpflichtet, das unnötige Laufenlassen von Motoren sowie sonstige Geruchs- und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Nicht erlaubt ist das Waschen des Fahrzeugs auf den Parkplätzen, wenn nicht ausdrücklich vom Vermieter freigegeben. Eventuelle Verschmutzungen durch Öl sind von Dir zu beseitigen.
(9) PEUKA behält sich ausdrücklich vor, widerrechtlich parkende Nutzer auf deren Kosten abzuschleppen. Widerrechtlich meint dabei das Parken ohne Abschluss eines Mietvertrages oder mit einem anderen als dem angegebenen oder einem gesperrten Kfz-Kennzeichen.
§ 5 Abwicklung der über die PEUKA App geschlossenen Verträge; Vermittlungsgebühr; Mieteinnahmen (Guthaben); Preise und Versteuerung
(1) Die Abwicklung von auf der Parkplatz-Plattform geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. PEUKA übernimmt für die geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vereinbarten Leistungen. PEUKA trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen oder die von Nutzern zur Miete angebotenen Parkplätze auf ihre Geeignetheit, Verfügbarkeit oder in sonstiger Art und Weise zu überprüfen.
(2) PEUKA kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
(3) Die Nutzung der Parkplatz-Plattform über die PEUKA App oder Website ist kostenlos. Im Falle des Zustandekommens eines Mietvertrags zwischen den Nutzern, fällt eine von dem Vermieter zu tragende Vermittlungsgebühr an. Die Gebühr beträgt bei kurzfristigen Parkplätzen (Buchungsdauer unter einem Monat) pro Parkplatz 25% der Brutto-Mietgebühr + 29 Cent, bei langfristigen Parkplätzen (Buchungsdauer über einem Monat) und bei Parkplätzen mit Lademöglichkeit, die der Mieter tatsächlich in Anspruch nehmen kann, beträgt die Gebühr pro Parkplatz 15% der Brutto-Mietgebühr + 29 Cent. Die Vermittlungsgebühr wird unmittelbar bei der Buchung eines Parkplatzes abgezogen und dem Vermieter von PEUKA jeweils in Rechnung gestellt, welche er unter dem Menüpunkt „Finanzen“ durch Klicken auf den Button „Rechnungen & Gutschriften“ aufrufen kann. Die Vermittlungsgebühr von PEUKA wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter nach § 4 Absatz 6 unter Zugrundelegung der reduzierten Brutto-Mietgebühr berechnet (jeweils + 29 Cent).
(4) Mieteinnahmen, die Du als Vermieter durch die Vermietung Deines Parkplatzes einnimmst, schreiben wir Deinem PEUKA Cash Ertragskonto gut. Du kannst dir dein Guthaben jederzeit auf dein Bankkonto auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig innerhalb von 5 Werktagen auf das von Dir angegebene Konto. PEUKA behält sich gemäß §1 Abs. 4 vor, bei der Auszahlung von Mieteinnahmen weitere Angaben sowie Nachweise zum Zwecke der Überprüfung der Angaben der Nutzer zu verlangen (z.B. Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins oder der Adressnachweise in Form der Vorlage eines Mietvertrages oder einer behördlichen Meldebescheinigung).
(5) Im Falle der Kündigung Deines Accounts durch Dich oder uns werden wir das Guthaben ebenfalls innerhalb von 5 Werktagen an Dich überweisen. Auf dem PEUKA Cash Ertragskonto vorhandenes Guthaben verfällt 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Du oder PEUKA den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt hast/hat oder Du Deinen Account gelöscht hast ( allgemeine Verjährungsfrist).
(6) Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die eventuell anfallende Versteuerung der Einnahmen ist jeder Nutzer selbst verantwortlich.
§ 6 Registrierung; Rechte und Pflichten des Nutzers; Untersagte Verhaltensweisen
(1) Die über die App bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Für die Nutzung der über die Apps vermittelten Dienste erwirbt der Nutzer für sich das einfache, nicht ausschließliche, auf Dritte nicht übertragbare Nutzungsrecht. Er darf die Inhalte nicht vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen oder technische Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke entfernen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung, ebenso wie bei dem Anbieten eines Parkplatzes zur Vermietung bzw. dem Interesse an der Anmietung eines Parkplatzes wahre und vollständige Angaben zu machen, und diese während der Vertragslaufzeit durch Anpassung oder Mitteilung an PEUKA aktuell zu halten. Mit Klick auf den Button „Registrieren“ kommt der Vertrag zwischen Dir und uns zustande. Im Anschluss an die Anmeldung übersenden wir Dir eine E-Mail mit einem Bestätigung-Code zu. Nach Eingabe des in dieser E-Mail enthaltenen Bestätigungs-Codes ist der Registrierungsprozess abgeschlossen („Abschluss der Registrierung“). Sofern Du bei der Registrierung für ein Unternehmen handelst, versicherst Du, dass Du berechtigt bist, dieses Unternehmen zu vertreten und im Rahmen des Abschlusses dieser Nutzungsbedingungen zu berechtigen und zu verpflichten.
(3) Als Vermieter eines Parkplatzes wird empfohlen, dass Du ein Bild des zu vermietenden Parkplatzes hochlädst. Vor dem Upload jedes Fotos bist Du verpflichtet sicherzustellen, dass Dir an dem Foto die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen und die öffentliche Zugänglichmachung des Bildes oder anderer Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt. Insbesondere darfst Du ohne Einholen einer vorherigen Einwilligung der Betroffenen keine Fotos hochladen auf denen andere Personen oder die Kfz-Kennzeichen anderer PKWs erkennbar sind. Als Vermieter räumst Du PEUKA das auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, von Dir eingestellte Inhalte technisch so zu bearbeiten, aufzuarbeiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Empfangsgeräten oder in Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Darüber hinaus räumst Du PEUKA Bearbeitungsrechte insbesondere für von Dir eingestellte Bilder ein, um z.B. durch farbliche Markierungen auf den Parkplatzfotos eine bessere Orientierung und Nutzung der angebotenen Parkmöglichkeiten innerhalb der PEUKA-App zu ermöglichen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der Registrierung an Dritte ist verboten. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht musst Du uns dies per E-Mail unter der E-Mail-Adresse service@peuka.com anzeigen. Pro Person darf nur eine Registrierung gleichzeitig unterhalten werden. Dem Nutzer ist es ebenfalls untersagt, im Rahmen der PEUKA App erlangte Kontakte zu Vermietern/Mietern zu nutzen, um außerhalb der PEUKA Plattform bzw PEUKA App Verträge über die An- bzw. Vermietung von Stellplätzen zu schließen und so die Gebühren von PEUKA zu umgehen.
(5) Der Nutzer übernimmt gegenüber PEUKA und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt PEUKA von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.
(6) Es ist untersagt, bei Nutzung der App die Rechte von PEUKA oder die Rechte Dritter zu verletzen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, folgende Handlungen zu unterlassen:
(-) Verbreiten von Aussagen mit beleidigendem, belästigendem, gewalttätigem, gewaltverherrlichendem, aufrührerischem, sexistischem, obszönem, pornographischem, rassistischem, moralisch verwerflichem oder sonst anstößigem oder verbotenem Inhalt;
(-) Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, Inverlegenheitbringen anderer Nutzer oder Mitarbeiter von PEUKA;
(-) Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder der Mitarbeiter von PEUKA oder sonstige Missachtung der Privatsphäre anderer Nutzer oder Mitarbeiter von PEUKA;
(-) Verbreiten von unwahren Behauptungen über Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, soziale Stellung anderer Nutzer oder Mitarbeiter von PEUKA;
(-) Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von vertraulichen Informationen von PEUKA;
(-) Verbreiten von unwahren Behauptungen über PEUKA;
(-) Vorgeben, ein Mitarbeiter von PEUKA oder eines verbundenen Unternehmens zu sein;
(-) Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Vertrag, Gesetz oder Rechtsvorschrift;
(-) Verbreiten von Aussagen mit werbendem, religiösem oder politischem Inhalt;
(-) Verwenden von verbotenen oder illegalen Inhalten;
(-) Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);
(-) Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Ablauf für andere Nutzer massiv beeinträchtigen können;
(-) Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;
(-) Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;
(-) Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;
(-) Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“-Softwareprogrammen, oder anderen „cheat utility“-Softwareprogrammen;
(-) Modifizieren der App oder Teilen daraus;
(-) Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit der App stehende Informationen abfängt oder sammelt;
(-) Stören von Übertragungen von und zu den Dienstservern und der Websiteserver; Eindringen in die Dienst-, Datenserver oder Websiteserver.
(7) PEUKA weist auf ihr Hausrecht hinsichtlich der Nutzung ihrer App hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung des Kontos und fristlosen Kündigung Nutzungsvertrages vor, sofern gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen eine der in Abs. (1) bis Abs. (6) geregelten Pflichten, oder sonst gegen geltendes Recht bei der Nutzung der App verstoßen wird.
(8) Du und wir können eingestellte Bilder und Dateien jederzeit löschen, ersetzen oder ändern. Insbesondere sind wir berechtigt, Bilder oder Dateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Veröffentlichung in der PEUKA App gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sämtlich vereinbarten Entgelte verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. PEUKA ist zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen berechtigt.
(2) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber PEUKA rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Nutzer nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Erfüllt der Nutzer eine fällige Zahlungsverpflichtung gegenüber PEUKA unberechtigt nicht, so ist PEUKA nach vorheriger Abmahnung und unbeschadet weiterer gesetzlicher und vertraglicher Rechte berechtigt, den Zugang des Nutzers solange vorübergehend zu sperren, bis die geschuldete Zahlung eingegangen ist. Die Vertragslaufzeit bleibt in diesem Fall von der vorübergehenden Sperrung unberührt. Der Nutzer hat PEUKA nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die PEUKA durch die Nicht- oder verspätete Zahlung des Nutzers oder sonstige Störungen der Bezahlung durch den Nutzer entstehen, es sei denn, der Nutzer hat diese nicht zu vertreten. Auch behält PEUKA sich vor, Verzugszinsen für verspätete Zahlungen geltend zu machen.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Du kannst den Vertrag jederzeit in Textform (E-Mail ist ausreichend) kündigen oder dadurch, dass Du innerhalb der Account-Einstellungen die Option „Account löschen“ wählst und somit Deinen Account löschst.
(3) Der Vertrag kann von uns mit einer Frist von zwei (2) Wochen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für PEUKA liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund insbesondere auch vor, wenn der Nutzer bei der Registrierung bzw. Bestellung und/oder späterer Änderung seiner Daten Falschangaben macht oder gegen diese Nutzungsbedingungen wiederholt verstoßen hat, sofern PEUKA vor außerordentlicher Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Nutzers angemahnt hat ( Abmahnung). Sofern eine außerordentliche Kündigung durch PEUKA erfolgt ist, bleibt die Buchung von im Zeitpunkt der Kündigung für einen Zeitpunkt nach Wirksamwerden der Kündigung bereits gebuchten Parkplätzen unberührt.
§ 9 Technische Anforderungen
Die Nutzung der PEUKA App umfasst nicht die Bereitstellung eines Mobilgeräts oder anderer für den Zugriff auf die App erforderlicher Geräte. Um die PEUKA App zu nutzen, benötigst Du eine Internetverbindung und geeignete Telekommunikationsverbindungen. PEUKA übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Telefon- oder sonstige Kosten, die Dir möglicherweise entstehen oder die Dir von Drittanbietern in Rechnung gestellt werden. Es ist möglich, dass Du durch die Nutzung der App auch einen Service nutzen musst, um die Software herunterladen oder Waren oder Services von Drittanbietern erwirbst. Diese Drittanbieter-Services und -Waren können eigenen, von diesen Nutzungsbedingungen getrennten Regeln und Einschränkungen unterliegen und Du musst diese in Bezug auf einen solchen Drittanbieter einhalten.
§ 10 Aktualisierungen und Änderungen der Services; Beschränkung der Dienste der App
(1) PEUKA kann die App für eine nahtlose Bereitstellung der Services aktualisieren oder verändern, ohne Dich darüber benachrichtigen zu müssen. Falls nötig, kann PEUKA den Zugriff auf die App vorübergehend unterbrechen oder endgültig stilllegen. Aktualisierungen oder Änderungen können geänderten Nutzungsbedingungen unterliegen; Wenn Du solchen Änderungen nicht zustimmst, musst Du auf die künftige Nutzung der App verzichten.
(2) Soweit in der PEUKA App kostenlose Services erbracht werden, hat der Nutzer keinen Anspruch auf deren Bereitstellung; PEUKA behält sich ausdrücklich vor, die Bereitstellung der kostenlosen Services jederzeit einschränken, beenden oder kostenpflichtig machen zu können.
§ 11 Drittanbieter-Webseiten und -Apps
Die App stellt möglicherweise Links oder Verweise zu Webseiten und Apps von Drittanbietern bereit. PEUKA überwacht solche Webseiten nicht und ist nicht für deren Inhalte oder Funktionen verantwortlich. Wenn Du über die PEUKA App auf diese Drittanbieter-Webseiten zugreifst, tust Du dies auf eigenes Risiko. Wir empfehlen Dir, die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien dieser Drittanbieter-Webseiten zu lesen. PEUKA haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Dir durch die Nutzung einer Drittanbieter-Webseite entstehen.
§ 12 Mitwirkungspflichten / weitere Pflichten des Nutzers
(1) Bei der Verwendung der App hat der Nutzer die für einen Gebrauch notwendigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Insbesondere ist er verpflichtet, regelmäßig eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen, damit diese im Falle eines Verlusts wiederhergestellt werden können.
(2) Sofern der Zugang zu den Apps einer Registrierung des Nutzers bedarf, ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass sein Passwort keinem Dritten zugänglich ist. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten getätigt werden.
(3) Du darfst Dein Profil und die Zugangsdaten nicht einem Dritten zur Verwendung überlassen. Die Verwendung Deines Accounts durch Dritte stellt einen wichtigen Grund für eine dauerhafte Sperrung dar, ohne, dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Du bist im eigenen Interesse dazu angehalten, PEUKA unverzüglich jede Kenntnisnahme Dritter und jede missbräuchliche Benutzung Deines Accounts mitzuteilen.
§ 13 Gewährleistung, Haftung
(1) Da PEUKA lediglich die Plattform für das Zustandekommen von Mietverträgen zwischen Mieter und Vermieter stellt und entsprechend als Vermittler tätig ist, trägt PEUKA keinerlei Haftung bezogen auf die Verträge zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere übernimmt PEUKA keine Haftung für Schäden und/oder Verschmutzungen, die während der Parkzeit an Fahrzeugen entstehen.
(2) Für die unentgeltliche Nutzung der PEUKA App haften wir nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(3) Mängel im Rahmen der entgeltlichen Vermietung von Parkplätzen sind zwischen dem Vermieter und Mieter abzuwickeln. Du bist verpflichtet, uns (service@peuka.com) und den Vermieter unverzüglich von aufgetretenen Mängeln in Textform nebst deutlich erkennbarer Fotoaufnahme von den aufgetretenen Mängeln zu unterrichten.
(4) PEUKA verpflichtet sich nicht zur Datensicherung für den Nutzer und übernimmt keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden vertraglichen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. PEUKA haftet nicht für den Eintritt eines etwaigen gewünschten Erfolges, den der Nutzer mit der Nutzung der PEUKA App zu erzielen wünscht. Für die Richtigkeit der von Nutzern bereitgestellten Inhalte übernimmt PEUKA keine Haftung.
(5) Uns ist es technisch nicht mit Sicherheit möglich festzustellen, ob ein bei der PEUKA App registrierter Nutzer tatsächlich die Identität hat, die er vorgibt zu haben. Wir können daher keine Gewährleistung für die richtige Identität der Nutzer übernehmen.
(6) Im Übrigen haftet PEUKA für vertragliche und sonstige Ansprüche des Nutzers dem Grunde nach nur für Schäden des Nutzers (1) die PEUKA, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von PEUKA oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, (3) in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung und (4) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
(7) PEUKA haftet in den Fällen (1), (2) und (3) des vorstehenden Abs. 6 der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(8) In anderen als in den in Abs. 6 und 7 genannten Fällen und unbeschadet des folgenden Absatzes ist die Haftung von PEUKA unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung auf Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von PEUKA.
§ 14 Geltendes Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und PEUKA ist der Sitz von PEUKA, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dessen unbeschadet bleibt PEUKA berechtigt, den Nutzer auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 15 Schlussbestimmungen, Sonstiges
(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(3) Informationen zur Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt unter https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung.
(4) PEUKA ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zahlungsdienstleister
Zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen unseres Zahlungsdienstleisters
